Impfstatus bei Münchner Kindern in den 6. Klassen
In Bayern hat es in der Verordnung zur Schulgesundheitspflege vom 20.12.2008
eine wichtige Änderung gegeben. Danach sind die Gesundheitsämter ab sofort
verpflichtet, jahrgangsweise Impfberatungen und Erhebungen zu Impfraten
durchzuführen. Dieses muss mindestens in Jahrgangsstufe 6 aller Schularten
erfolgen. Darüber wird in diesem Poster berichtet.
Poster:
Impfstatus bei Münchner Kindern in den 6. Klassen
– aktuelle Ergebnisse aus 2010-2013